Tätigkeit als Rechtsanwältin
Für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin im Familienrecht bringe ich eine fast 35-jährige Erfahrung als Familienrichterin ein.
Meine Beratung und Vertretung umfasst das gesamte Familienrecht, welches neben der Scheidung u.a. folgende Angelegenheiten beinhaltet:
- den Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt
- den Kindesunterhalt
- das Sorgerecht und das Umgangsrecht
- die Vermögenssauseinandersetzung
- die Verteilung des Hausrats
- die Namensgebung
Das Familienrecht erfasst
- die Scheidungsphase und die Trennungsphase
- rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenleben