Die Kenntnisse und Erfahrungen aus meiner fast 35-jährigen Tätigkeit als Familienrichterin befähigen mich, nun auch als Rechtsanwältin im Familienrecht tätig zu sein.
Meine Beratung und Vertretung umfasst das gesamte Familienrecht, welches neben der Scheidung u.a. folgende Angelegenheiten beinhaltet:
Das Familienrecht erfasst
Das Familienrecht regelt die Verhältnisse zwischen
Ich bin davon überzeugt, dass neben den speziellen Kenntnissen in Familiensachen Umsicht und Feingefühl für die anwaltliche Tätigkeit erforderlich sind. Insbesondere bei Streitigkeiten in den Familiensachen sollte die gegenseitige Achtung und Wertschätzung der Parteien erhalten bleiben. Das ist für alle Beteiligten wichtig und zwar auch dann, wenn keine Kinder beteiligt sind.
Für eine sachgerechte und wirkungsvolle Vertretung ist allerdings auch das Vertrauen zu Ihrer Anwältin von tragender Bedeutung.
In außergerichtlichen Verhandlungen vertrete ich Sie ebenso gewissenhaft und engagiert wie in gerichtlichen Verfahren. Bei außergerichtlichen Vereinbarungen unterstütze ich Sie und vertrete Ihre Rechtsposition.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann rufen Sie mich bitte an, schicken mir eine Mail oder schreiben mir.
Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen.