Das Familienrecht regelt die Verhältnisse zwischen
- verheirateten und unverheirateten Paaren
- Kindern und verheirateten/unverheirateten/geschiedenen/getrennt lebenden Eltern
- gleichgeschlechtlichen Paaren
Ich bin davon überzeugt, dass neben speziellen Kenntnissen im Familienrecht Umsicht und Feingefühl erforderlich sind. Insbesondere bei Streitigkeiten in Familiensachen sollte die gegenseitige Achtung und Wertschätzung der Parteien erhalten bleiben. Das ist für alle Beteiligten wichtig, auch wenn keine Kinder beteiligt sind.
Für eine sachgerechte und wirkungsvolle Vertretung ist das Vertrauen zu Ihrer Anwältin von tragender Bedeutung.
In außergerichtlichen Verhandlungen vertrete ich Sie ebenso sorgsam und engagiert wie in gerichtlichen Verfahren. Bei außergerichtlichen Vereinbarungen unterstütze ich Sie und vertrete Ihre Rechtsposition.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann rufen Sie mich bitte an, schicken mir eine Mail oder schreiben mir.